Planung - Einstufung
Für Versicherte gesetzlicher Kassen ist seit dem 01.01.2002 eine Einstufung in die "Kieferorthopädischen Indikationsgruppen" (KIG) vorgeschrieben. Von der Krankenkasse gibt es Zuschüsse für die Schweregrade 3, 4 und 5.
Diagnosemethoden
Profil- und En face Fotografien, Fotos der Zähne, Abformungen vom Ober- und Unterkiefer und Herstellung von Gipsmodellen zur metrischen Analyse, Übersichts-Röntgenaufnahmen und Fernröntgenseitenaufnahme.
In unserer Praxis werden sämtliche Röntgenbilder durch modernste digitale Technik mit minimaler Strahlenbelastung angefertigt. So ausführlich wie möglich beraten wir über Behandlungsmöglichkeiten, Kostenübernahme durch Krankenkassen, Beginn und Dauer der Therapie, über die notwendige Mitarbeit und Mundhygiene sowie weitere Fragen, die Sie interessieren.
Die Behandlung
Das Ergebnis der intensiven und umfangreichen Diagnose ist der individuelle Behandlungsplan. Dieser legt die jetzt folgenden einzelnen Schritte der Behandlung fest und bestimmt Behandlungsmethoden. Die unsichtbare Zahnspange ist oft die eleganteste Lösung bei milderen Zahnfehlstellungen.